Naturschutzgebiete im Aachener Land
Struffeltlandschaft im Herbst
Naturschutzgebiete (NSGs) dienen dem Erhalt von Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten oder sind landeskundlich bzw. erdgeschichtlich interessant. Viele Naturschutzgebiete im Aachener Land beherbergen für Nordrhein-Westfalen einmalige oder sehr seltene Lebensraumtypen mit zum Teil landes- oder bundesweit stark gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Von überregionaler Bedeutung sind insbesondere die Moorbiotope auf der Vennhochfläche im Grenzgebiet zu Belgien sowie die Schwermetallrasen (Galmeifluren) im Raum Stolberg.
Im Aachener Land sind bisher 101 Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. Zum Teil werden die Flächen von der Biologischen Station betreut.
Im Einklang mit der Natur: Verhalten in den Naturschutzgebieten
Tragen Sie dazu bei, dass die Naturschutzgebiete ihre Aufgabe - den Schutz von seltenen und gefährdeten Lebensräumen, Pflanzen und Tieren - mit Erfolg erfüllen können und die Schönheiten der Natur erhalten bleiben:
- Verlassen Sie bitte als Wandernde und Radfahrer/innen die Wege nicht.
- Führen Sie Ihren Hund an der Leine. Besonders die Nester und Jungvögel bodenbrütender Vogelarten wie die der Heidelerche oder des Baumpiepers sind durch streunende Hunde gefährdet.
- Nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit nach Hause. Unachtsam zurückgelassener Müll stellt für viele Tierarten eine Gefährdung dar, z.B. durch Verschlucken von Plastik.
- Erleben Sie in Stille die Natur und achten Sie die Ruhe, die sie braucht.
- Reiten Sie nur auf ausgewiesenen Reitwegen.
- Achten Sie auf das Rauch- und Feuerverbot im Wald von 1. März bis 31. Oktober (Waldbrandgefahr!).
- Beunruhigen oder fangen Sie keine wildlebenden Tiere. Viele Vogelarten reagieren beispielsweise sehr empfindlich auf Störungen und brechen unter Umständen ihre Brut ab.
- Pflücken Sie keine Pflanzen. Gerade viele schön aussehende Arten, beispielsweise viele Orchideen, sind in ihrem Bestand gefährdet.